Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
29.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
21.09.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.12.2018 bis zum 30.06.2019
24.01.2019
Neueintragungen